Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen:
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, über die Umsetzung des JHA-Beschlusses vom 11.03.2003 „Professionalisierung der Suchtprävention in Schulen und Jugend-einrichtungen“ zu berichten und dem Jugendhilfeausschuss einen Sachstands-bericht zu folgenden Arbeitsfeldern der Suchtprävention (Primär- und Sekundärprävention) vorzulegen:
Schule: Die Verwaltung möge darlegen, in welcher konkreten Form und mit welchen Maßnahmen die Professionalisierung der Suchtprävention realisiert worden und nachhaltig gesichert ist. An welchen Schulen gibt es keinen (Drogen-) Vertrauenslehrer und an welcher Schule steht kein Raum für die Arbeit der Suchtprävention zur Verfügung?
Jugendarbeit: Die Verwaltung möge darlegen, inwieweit und durch welche Maßnahme die Suchtprävention als fester Bestandteil in die Konzeption der Einrichtungen realisiert worden ist.
Begründung:
Der JHA hat mit seinem Beschluss vom 11.03.2003 seinen Wunsch zum Ausdruck gebeacht, dass die Suchtprävention in Schulen und Jugendeinrichtungen professionalisiert werden soll. Hierzu gehören aus Sicht der FDP u.a. das Engagement von Drogenvertrauenslehrern und die Bereitstellung eines Raumes an jeder Schule. Dazu gehören Fortbildungen für Lehrer und Sozialarbeiter in Schulen und Jugendeinrichtungen und die Aufnahme der Suchtprävention die konzeptionelle Arbeit der offenen Jugendarbeit, geeignetes Material und Kooperation mit den örtlichen Trägern der Drogenhilfe.
Die Verwaltung hat ein Datensystem für verschiedene Arbeitsfelder der Suchtprävention (Primär- und Sekundärprävention) entwickelt. Nach Angaben der Verwaltung geht es bei der Ausgestaltung der Arbeitsfelder zum einen um Professionalisierung der Suchtprävention, insbesondere durch Fortbildungs- und Informationsangebote und zum anderen um Angebote für suchtgefährdete Kinder und Jugendliche.
Im Halbjahresbericht des Oberbürgermeisters wurde konstatiert, dass aus Sicht der Verwaltung der o.a. Beschluss „umgesetzt“ sei. Die FDP fühlt sich durch eine solche Formulierung irritiert, da die Suchtprävention eher als langfristige und nachhaltige Aufgabe angesehen wird. Außerdem war aus den bisherigen Sachstandsberichten nicht erkennbar, mit welchen konkreten Maßnahmen das durch den Beschluss formulierte Ziel erreicht wurde.
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