Zum Ausbau des Godorfer Hafens hat die FDP-Fraktion folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates setzen lassen:
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt geändert:
Unter Punkt II. wird der zweite Absatz (ab „Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung…“ bis „…zu bewerten.“) durch folgende Formulierung ersetzt:
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat die Gesamtinvestition einschließlich aller erforderlichen Maßnahmen zu berücksichtigen, wobei insbesondere folgende Untersuchungspunkte zu berücksichtigen sind:
 Verkehrserschließung auf der Grundlage gültiger Beschlüsse des Rates bzw. zuständiger Ausschüsse (z.B. so genannter Overfly gem. Beschluss des Stadtentwicklungsaus-schusses – StEA – aus 1999, Drs. 892/99) und erwartete Verkehrsbelastungen in den angrenzenden Stadtteilen
 Ausgleichsmaßnahmen
 Hochwasserschutz und Niedrigwasserproblematik
 Bereitstellung von Retentionsräumen
 Entwässerung
 Bodenschutz
 Lärm- und Feinstaubbelastung
 Gefahrenabwehr (hier insbesondere: sicherheitsrelevante Aspekte im Zusammenhang mit der Verladetätigkeit sowie der Ein- und Ausfahrt in das geplante neue Hafenbecken)
 Altlastensanierung
Die Untersuchung hat die erwartete Rentabilität des Hafenbetriebs mittels einer Gesamtkostenanalyse, die die vorstehenden Punkte besonders berücksichtigt, zu ermitteln. Gegenfinanzierungen durch eventuelle Zuschüsse des Landes oder Bundes sind in der Gesamtkostenanalyse bzw. der Rentabilitätsbewertung mit einzubeziehen. Ebenfalls ist die Verzichtbarkeit des Hafenausbaus im Lichte des geplanten KLV-Terminals auf dem ehemaligen Exxon-Gelände in Köln-Niehl zu prüfen.
Begründung:
Die vorstehende Liste der erforderlichen Untersuchungspunkte im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist gegenüber dem Antrag von Bündnis 90/Grüne noch detaillierter und berücksichtigt vor allem geltende Beschlüsse des Rates bzw. seiner Ausschüsse. Insbesondere der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses aus 1999 zum so genannten Overfly hat weiterhin Gültigkeit.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat in Zeiten eines Haushaltssicherungskonzeptes vor allem die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Gesamtinvestition zu beleuchten. Das Volumen der Investition wurde über längere Zeit hinweg mit rund 50 Mio. € angegeben. Die jüngeren Entwicklungen, z.B. im Bereich des Hochwasserschutzes, aber auch in bislang offensichtlich nicht mit kalkulierten Problembereichen (Lärm, Feinstaub, Sicherheitsfragen) lassen jedoch vermuten, dass die Gesamtinvestition inzwischen deutlich höher einzuschätzen sein wird.
Die Pläne zum Ausbau des Godorfer Hafens gehen in die 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück. Das Projekt war von Anfang an umstritten. In den letzten Jahren traten Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens immer mehr in den Vordergrund. Zuletzt wurde der Ausbau-plan im Jahre 1996/97 von der Fa. Dornier Consult gutachterlich untersucht mit dem Ergebnis, dass eine Realisierung eines „Hafens der 4. Generation“ grundsätzlich befürwortet wurde. Die Pläne zum Ausbau des Godorfer Hafens zu einem „Hafen der 4. Generation“ waren sodann die Grundlage für den ersten Planfeststellungsantrag der HGK AG, der im März 2001 vom Regie-rungspräsidenten abschlägig beschieden wurde. Dadurch änderten sich die Rahmenbedingungen entscheidend. In der Folge änderten sich weitere Parameter, die eine erneute Wirtschaftlichkeitsüberprüfung dringend notwendig machen.
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