Der Bau- und Verkehrsauschuss hat auf Initiative der FDP folgenden Beschluss gefasst:
Neben der bereits im Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Resolution an den Landtag NRW, die Landesbauordnung in der Frage der Verwendung von Stellplatzablösebeträgen zu ändern, wird bis zu dieser Änderung folgende Vorgehensweise für die ab dem 1.6.2000 eingenommenen Stellplatzablösebeträgen beschlossen:
Priorität hat die Errichtung von Quartiergaragen. Zu diesem Zweck sollen grundsätzlich die Einnahmen stadtteilweise angespart und künftig vorrangig für Quartiergaragenprojekte vorgehalten werden. Außerdem sind sie für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Rahmen von Straßenumgestaltungen vorgesehen. In Einzelfällen kann hiervon durch Beschluss des Ausschusses abgewichen werden.
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08.11.2001
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Verwendung von Stellplatzablösebeträgen
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