Rechnungsprüfung „offene Sozialhilfe“ (von 1990) und Prüfung der ordnungsgemäßen Bewilligung von Wohngeld im Bezirkssozialamt Kalk (von 2002)
Die FDP-Fraktionen hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren setzen lassen:
Eine Prüfung des RPA aus dem Jahr 2002 (Prüfung der ordnungsgemäßen Bewilligung von Wohngeld im Bezirkssozialamt Kalk) hat ergeben, dass in einem erheblichen Umfang Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Sachbearbeitung von Sozialhilfeanträgen vorliegen. Im Bericht des RPA werden Einzelfälle beschrieben, in denen möglicherweise Hilfeleistungen zu Unrecht oder in ungerechtfertigter Höhe erbracht wurden.
„Wie schon bei der seinerzeit im Bezirksamt Nippes durchgeführten Prüfung beanstandet, sind in einer Vielzahl von Fällen Hilfe zum Lebensunterhalt einschließlich pauschaliertem Wohngeld gezahlt worden, obwohl wegen vermutetem Einkommen oder Vermögen möglicherweise kein Anspruch bestand.“ (Bericht des RPA, 2002)
Gründe für diese Unregemäßigkeiten waren u.a., dass notwendige Belege, die zur Beurteilung des Einzelfalles notwendig sind, nicht angefordert wurden oder zumindest nicht in den Akten zur Verfügung standen.
Problemfälle und Mängel dieser und anderer Art wurden bereits in einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln über eine Fachprüfung im Sachgebiet „Offene Sozialhilfe“ bei den Bezirksämtern 98, 96 und 94 von 1990 moniert.
Als gravierendste Mängel wurden genannt:
- Die Hilfesuchenden machen unvollständige Angaben über ihre Hilfebedürftigkeit, was zu einer Erschwerung der Beurteilung durch den Sachbearbeiter führt.
- Die Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zwecks sozialarbeiterischer Betreuung des Hilfesuchenden ist mangelhaft.
- In notwendigen Einzelfällen werden keine Hausbesuche beim Leistungs-empfänger durch den Sachbearbeiter / ASD vorgenommen.
- Das Arbeitsverhalten der Leistungsempfänger wird unvollständig zu den Akten genommen, was Maßnahmen im Sinne der „Hilfe zur Arbeit“ unnötig erschwert.
- Es wird auf Leistungsnachweise über vom Gesetz geforderte Eigeninitiative, die über die Meldepflicht beim Arbeitsamt hinausgeht, verzichtet.
- Kürzungen im Rahmen des § 25 BSHG konnten auch in den zulässigen Fällen nur vereinzelt festgestellt werden.
Ferner wurden in dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Verwaltung Vorschläge unterbreitet, wie die im BSHG genannten Maßnahmen konsequent angewandt und die mit den Maßnahmen verfolgten Ziele erreicht werden können.
Die FDP-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Inwieweit sind die in den Berichten monierten Umstände inzwischen abgestellt worden? Inwieweit ist auf die Vorschläge des Rechnungsprüfungsamtes eingegangen worden?
2. Sind weitere Schwierigkeiten, die in dem Bericht nicht moniert worden sind, aufgetreten, die eine konsequente Umsetzung der im BSHG genannten Maßnahmen erschweren?
3. Inwieweit macht sich die Personalbesetzung des Sozialamtes (unbesetzte Stellen) in Bezug auf die Gründlichkeit der Bearbeitung von Sozialhilfeanträgen bemerkbar? Wie viel zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wären nötig, um den Anforderungen gerecht zu werden?
4. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Schaden durch diese Umstände? Inwieweit werden unrechtmäßige Sozialhilfeleistungen statistisch erfasst?
5. Inwieweit plant das Rechnungsprüfungsamt eine neuerliche Untersuchung der Sozialhilfe?
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28.04.2003
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Prüfung der Bewilligung von Sozialhilfe und Wohngeld
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