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21.05.2003

FDP-Kreisverband Köln

Einführung eines Counselor an Schulen

Antrag Nr. 10
Antrag zum Kreisparteitag (KPT) am 15. März 2003
Vom KPT verwiesen auf den Kreishauptausschuss (KHA)
Beschluss im Kreisvorstand am 21. Mai 2003

Antragsteller: Junge Liberale Kreisverband Köln e.V.

Einführung eines Counselor an Schulen

Lehrer übernehmen immer mehr eine Doppelrolle. Sie sollen zum einen kompetent Wissen vermitteln, zum anderen sollen sie sich individuell mit jedem Schüler und seinen Problemen auseinander setzen. Doch durch familiäre und soziale Defizite im Leben der Schüler, übergroße Klassen und immer mehr organisatorische Aufgaben sind sie nicht mehr in der Lage auch nur einer dieser Aufgaben vollständig nachzukommen. Die Schüler dürfen mit ihren Problemen jedoch nicht alleine gelassen werden. Die Beschäftigung eines Schul-Counselor, wie es ihn in einer Vielzahl anderer Länder gibt, soll sicherstellen, dass Schüler einen Ansprechpartner haben, Probleme frühzeitig erkannt werden und ihnen entsprechend geholfen werden kann.

Der Counselor soll als Berater für die Schüler, insbesondere bei persönlichen Problemen, fungieren und bei der Fächer und Berufswahl beratend zur Seite stehen. Mit der Zeit soll idealerweise ein freundschaftliches Verhältnis zum Schüler entstehen. Der Vorteil des Counselor gegenüber dem Lehrer ist, dass er nicht als Autoritätsfigur auftritt und außerhalb des Unterrichts und der damit verbundenen Notengebung steht.

Aufgabenbereiche:

· Schüler – Counselor
Der Counselor hat sein Büro in der Schule, und ist als Vollzeitkraft somit jederzeit ansprechbar. Die Anzahl der Counselor hängt von der Größe der Schule ab. Erfahrungsge-mäß ist ein Counselor bei einer Schule mit einer Schulgröße von ca. 500 Schülern und erhöhtem Problempotential bestens ausgelastet. Wichtigstes Ziel seiner Arbeit ist der regelmäßige Kontakt zum Schüler. Dieser soll dadurch sichergestellt werden, dass der Counselor auch organisatorische Aufgaben mit übernimmt. Hierdurch werden Lehrer bzw. Schulsekretariat entlastet und können ihren eigentlichen Aufgaben effektiver nachgehen.

Weitere Aufgaben des Counselor sollten sein:

- Beratung bei Fächerwahl

- Beratung bei schulischen Problemen (wenn z.B. die Versetzung gefährdet ist o.Ä.)

- Bindeglied zwischen Schule, Gemeinde und Beruf (Kontakt zu Gemeindeeinrichtungen, Berufsberatung, Hilfestellung bei Praktikumsplatzsuche, weiterführenden Schulen, Ausbildung und Studienwahl, Auslandsaufenthalte)

- Beratung bei Schulabgang (Zukunftsperspektiven etc.)
Im Zuge dieser Beratungen können/sollen eventuelle persönliche Probleme angesprochen werden. Hier agiert der Counselor praktisch als Schulpsychologe, jedoch ohne dass es den Schülern bewusst ist, oder eine Hemmschwelle bestünde „zum Psychologen“ zu gehen. Hierdurch soll bei besonderen Problemfällen eine Art „Frühwarnsystem“ eingeschaltet werden. Da keinem Schüler eine psychologische Beratung aufgezwungen werden soll, zumal sie für einen Großteil der Schüler auch gar nicht erforderlich ist, ist es zwingend notwendig, dass das Zusammentreffen von Schüler und Counselor unter organisatorischen Gesichtspunkten stattfindet.

Wichtig ist, dass Gespräche zwischen Counselor und Schüler auf freiwilliger Ebene statt-finden- lehnt ein Schüler jeglichen Kontakt zum Counselor ab, muss dies akzeptiert werden.

Die Beratungen sollen in erster Linie präventiver Natur sein; das heißt, man hat den Schüler schon vor dem kritischen Gespräch beraten und versucht, es gar nicht erst zu einem kritischen Gespräch beispielsweise über eine gefährdete Versetzung etc. kommen zu lassen. Im berufs- und studienbezogenen Bereich soll der Counselor neben Hilfe und Anstoß zu Bewerbungen die vielen in Schulen eingehenden Informationen bündeln und ent-sprechend an die Schüler weiterzuleiten.

· Lehrer – Counselor
Der Counselor soll über den Leistungsstand des Schülers informiert sein, sowie bei etwai-gen Auffälligkeiten benachrichtigt werden. Er kann auch bei Bedarf Lehrer/ innen bei Vorbereitungen zu einer Fahrt, etc. unterstützen.

· Eltern – Counselor
Der Counselor soll als Schnittstelle zwischen Elternhaus und Schule fungieren. Er soll unter Berücksichtigung des Vertrauensverhältnis und der Schweigepflicht zum Schüler die Eltern über die schulischen Leistungen ihrer Kinder informieren. Er soll aber zudem be-müht sein, zu den Eltern einen ebenso regelmäßigen Kontakt zu wahren wie zu deren Kind. Dieser kann in regelmäßigen Arbeitskreisen/-abenden erfolgen, aber auch durch die moderne Kommunikation.

Zur Ausbildung des Counselors

Der Counselor sollte ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Psychologie und/oder (Sozial-)Pädagogik haben. Wünschenswert wäre die Einrichtung einer Zusatzausbildung, speziell für Schul-Counselor.

Der Kreisvorstand beschließt diesen Antrag, und beschließt zudem eine Weiterleitung an den LFA Bildung und Schule der NRW FDP und eine Weiterleitung an den nächsten LPT.

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