Beschluss
Der Kreishauptausschuss (KHA) hat am 7. Mai folgenden Beschluss gefasst:
Blutspende
Die FDP beschliest, auf die Bundesärztekammer und den AK Blut im Gesundheitsministerium einzuwirken, dass in Zukunft auch bi- und homosexuelle Bürgerinnen und Bürger Blut- und Plasma spenden dürfen.
Des weiteren fordern wir die Bundesärztekammer auf, ihre diskriminierende Praxis gegenüber homo- und bisexuellen mit sofortiger Wirkung einzustellen und ihre Richtlinien den gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen, um so sicherzustellen, dass diese gesellschaftliche Gruppe nicht generell ausgeschlossen wird.
Begründung:
In § 5 Absatz 3 des Transfusionsgesetzes ist bereits bestimmt, dass die Freigabe einer Blutspende erst nach einer dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Untersuchung erfolgen darf. Insbesondere wird auf HIV, Hepatitis B und C untersucht. AIDS und Hepatitis sind jedoch keine Krankheiten die nur Homo- oder Bisexuelle Bürgerinnen und Bürger befallen, sondern sie sind ebenso unter Heterosexuellen verbreitet. Unter Homosexuellen ist die Impfrate gegen Hepatitis zudem deutlich höher als unter Heterosexuellen.
Ferner kann nicht, wie von der Bundesärztekammer angemerkt, davon ausgegangen werden, dass das Sexualverhalten Homosexueller mit einem höheren Risiko behaftet ist.
Ein weiteres von der Bundesärztekammer propagiertes Vorurteil ist, die Zuordnung von Homo- und Bisexuellen, Drogenabhängigen und Häftlingen als „Gruppe mit einem gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhten Risiko für eine HBV-, HCV-, HIV-Infektion“.
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