Der Sozialausschuss hat mit den Stimmen von CDU und FDP folgenden Beschluss gefasst:
1. Vorrangige Aufgabe der Verwaltung ist es, unter Beachtung der geltenden Rechtslage, die Zahl der sich in Köln unerlaubt aufhaltenden Personen so gering wie möglich zu halten.
Soweit illegal eingereiste Personen die Preisgabe der Identität verweigern, muss, unter Beachtung melderechtlicher Voraussetzungen, eine Identitätsfeststellung durch erkennungsdienstliche Maßnahmen erfolgen. Anschließend werden neue Papiere mit Lichtbild zur Registrierung ausgegeben. Im Rahmen des Beratungsangebots sind Ausländer auf das Asylverfahren zu verweisen, sobald asylrelevante Gründe für den Aufenthalt in Deutschland erkennbar sind. Die bereits eingesetzten polizeilichen und ordnungsbehördlichen Überprüfungen von Heimunterkünften zur Feststellung der sich tatsächlich dort aufhaltenden Personen ist unter der Voraussetzung nachvollziehbarer Hinweise auf kriminelle Handlungen beizubehalten. Im Bedarfsfalle sind diese Überprüfungen zu intensivieren.
2. Ferner ist ab sofort sicherzustellen, dass Sozialhilfeleistungen nur noch als Sachleistungen und nicht mehr als Geldleistungen erfolgen.
3. Nachdem von der Unterbringung von Flüchtlingen in der Kaserne Brasseur abgesehen wurde, ist die Verwaltung aufgefordert, für die Unterbringung illegal eingereister Personen ein Standortkonzept zu entwickeln.
Die Eckpunkte des Standortkonzeptes sollten dabei sein:
 Die Aufgabe der dezentralen Unterbringung zugunsten weniger zentraler Standorte mit größeren Aufnahmekapazitäten.
 Der Übergang zu Gemeinschaftsverpflegung im Rahmen des unter 1. darge-stellten Übergangs von Geld- auf Sachleistungen.
 Die Gemeinschaftsbeschulung und Schaffung eines entsprechenden Kindergartenangebots an allen Standorten.
4. Die Landesregierung, insbesondere Ministerpräsident Clement, wird aufgefordert, finanzielle Hilfestellungen bei der Lösung der Unterbringungsproblematik zu gewähren. Die Stadt Köln ist jedenfalls nicht in der Lage, für das Land Nordrhein-Westfalen die Flüchtlingsproblematik aus eigenen Mitteln zu lösen. Die rot-grüne Landesregierung kann nicht einerseits Verständnis für die Anliegen der Flüchtlinge entwickeln, andererseits jedoch jedwede finanzielle Unterstützung der Stadt unterlassen. Diese Politik ist deutlich gegen die Interessen der Kölner Bürgerinnen und Bürger gerichtet. Von den Kölner Bürgerinnen und Bürgern kann das Flüchtlingsproblem auf dem Balkan nicht allein gelöst werden.
5. Parallel wird die Bundesregierung aufgefordert, bei allen Flüchtlingen mit ausländerrechtlichem Duldungsstatus generell für eine Kontingentierung wie bei den Asylbewerbern zu sorgen, die nach festgeschriebenen Quoten auf die einzelnen Bundesländer bzw. Kommunen verteilt werden. Durch die bisherige Regelung werden Flüchtlinge mit ausländerrechtlichem Duldungsstatus gegenüber Asylbewerbern insofern ungleich behandelt und privilegiert, als dass sie sich mangels Verteilung nach Quoten ihren Aufenthaltsort gleichsam selbst wählen können.
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