Die FDP-Fraktion hatte zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 12.07.2011 die folgende Anfrage (AN/1415/2011) gestellt:
Zwischen der Stadt Köln und dem Jobcenter einerseits und dem Mieterverein andererseits gibt es eine Vereinbarung, bei mietrechtlichen Problemen von Leistungsempfängern für ein Jahr deren Mitgliedsbeiträge im Mieterverein zu bezahlen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Für wie viele Leistungsempfänger werden diese Mitgliedsbeiträge übernommen und wie hoch sind die damit verbundenen Kosten für die Stadt Köln?
2. Welche Einsparungen durch Beratungserfolge (z.B. Reduzierung von Nachzahlungen, Abwehr von Mieterhöhungen, Mietminderungen, o.ä.) stehen diesen Kosten gegenüber?
3. Wie hoch ist die Fallzahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen nach der Erstberatung?
4. Welchen Umfang nahmen die verschiedenen mietrechtlichen Probleme bei der Beratung ein (.z.B. Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängel etc.)?
Leider liegt bis heute keine Antwort der Verwaltung auf diese Anfrage vor. Sofern keine Hinderungsgründe vorliegen, bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln nun um Beantwortung.
Die Beantwortung der Anfrage finden Sie hier
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