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02.05.2012

FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Nichtraucherschutzgesetz mit Vernunft und Toleranz

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen lassen.

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Köln spricht sich dafür aus, dass es auch in der Zukunft Kneipen und Lokale geben kann, in denen geraucht werden darf. Voraussetzung muss auch weiterhin sein, dass inhabergeführte Lokale einen klar getrennten Raucherraum ausweisen können. Dieser Raum darf nicht als Durchgangsraum zum Nichtraucherbereich fungieren und er muss vom Nichtraucherbereich uneinsehbar sein. Im Raucherraum dürfen sich nur Jugendliche über 18 Jahre aufhalten. Inhabergeführte Bier- und Weinlokale jedoch, die nur Erwachsenen zugänglich sind und keinen abgetrennten Raum aufweisen können, sollen auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, sich als Raucherlokal auszuweisen.

Begründung:

Die Kneipenszene ist ein kulturelles Gut, das erhaltenswert ist. Rauchen gefährdet die Gesundheit, daran besteht kein Zweifel. Aber auch Alkoholgenuss und Übergewicht gefährden die Gesundheit.

Ziel unserer Politik darf es nicht sein, hier mit Verboten, finanziellen Sanktionen und Ausgrenzung zu reagieren. Staatliches Handeln darf sich nicht zum Ziel setzen, erwachsene Menschen in all ihren Entscheidungen zu gängeln und zu bevormunden. Sofern sie andere Personen nicht beeinträchtigen, müssen die Betroffenen selbst entscheiden können, wie sie sich verhalten. Solange Tabakkonsum nicht verboten ist, muss das Rauchen sozialverträglich möglich bleiben. Ein Verbot jeglichen Rauchens in allen Lokalen, Festzelten und Veranstaltungen gefährdet diese Sozialverträglichkeit.

1) Raucher verlassen das Lokal, in dem sie sich aufhalten, um vor der Tür zu rauchen. Passanten und Anwohner werden belastet und belästigt, auch durch den dadurch entstehenden Lärm. Schließungen von Lokalen und damit eine tote Szene sind die Folge.

2) Gastwirte kleiner Lokale in Köln verlieren ihre Existenzgrundlage und fallen in die Arbeitslosigkeit. Leere Ladenlokale und verödete Viertel sind die Folge.

3) Gastwirte, die im Vertrauen auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen Investitionen vorgenommen haben, um getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher zu schaffen, erleben eine wirtschaftliche Schädigung, die nicht zu rechtfertigen ist. Der Eindruck fehlender Rechtssicherheit ist die Folge.

4) Das soziale Miteinander der Gesellschaft leidet, weil die Menschen einen Ort möglicher Zusammenkunft verlieren. Vereinzelung und fehlender sozialer Zusammenhang sind die Folge.

5) Menschen mit Migrationshintergrund, die sich in ethnisch organisierten Versammlungslokalen treffen und dort auch rauchen, werden in ihrer Entfaltung behindert. Konflikte in der Umgebung, wie bereits oben ausgeführt, und mit den Ordnungskräften im Falle von Kontrollen sind die Folge.

Der Wortlauf des Antragstextes und die Begründung des Ratsantrages sind einem Beschluss des SPD-Unterbezirkes Dortmund vom 25.02.2012 entnommen.

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