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30.06.2009

FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Tunnel für die Rheinuferstraße

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Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP haben in der Sitzung des Rates vom 30.06.2009 folgenden Änderungsantrag zur Querung der Rheinuferstraße beschlossen.

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung,

I. die Ausbauplanung für einen sechsspurigen Ausbau der Rheinuferstraße im Bereich der Stadtbahnquerung qualifiziert zu beenden. Ferner ist eine Untertunnelung der Stadtbahntrasse zu planen, damit der Rat in die Lage versetzt wird, auch diese Variante bewerten zu können. Das Ergebnis ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zusammen mit der Planung für den sechsspurigen Ausbau vorzulegen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Bei dieser Planung sind die folgenden Maßgaben zu beachten:

1. Um die Eingriffe im Bereich des Ausbaus so gering wie möglich zu halten, sind die Rampen des Tunnels so kurz wie möglich zu gestalten.
2. Der Tunneldeckel als Landschaftsbrücke soll in der maximal möglichen Länge ausgeführt werden.
3. Der Aufbau der Deckelung muss eine Bepflanzung auch mit großen Bäumen ermöglichen.
4. Der gesamte Bereich der Landschaftsbrücke ist anschließend als Verlängerung des Grüngürtels bis zum Rhein entsprechend zu bepflanzen.
5. Die beim Bau des Tunnels gefällten Bäume sind dabei mindestens in der Gesamtzahl zu ersetzen.
6. Um in dem Bereich die Luftschadstoffe zu minimieren ist die Be- und Entlüftung des Tunnels mit Feinstaubfiltern zu versehen.
7. Mit den Zuschussgebern von Land und Bund ist umgehend Kontakt aufzunehmen um eine Förderung im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zu prüfen.
8. In einem ersten Schritt ist eine detaillierte Planung mit einer entsprechenden Kostenanalyse zu erarbeiten.

Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, unter Angabe der Kosten zu klären, bis zu welchem Zeitpunkt Vorabmaßnahmen im Bereich der Gleisquerung umgesetzt werden müssen, damit die Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn nicht verzögert wird.

II. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Bezirksregierung Köln und der Technischen Aufsichtsbehörde Düsseldorf dahingehend zu führen, ob die planfestgestellte BÜSTRA-Anlage durch eine Verkehrssicherungsanlage (VS) mit Vorrangschaltung für die Nord-Süd-Stadtbahn ersetzt werden kann und welche Voraussetzungen hierfür zu schaffen sind. Dabei soll auch die Möglichkeit einer kombinierten BÜSTRA-/Verkehrssicherungsanlage erörtert werden. In beiden Fällen ist der Zeithorizont für ein eventuell erforderlichen neuen Planfeststellungsbeschluss inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung sowie das Klagerisiko darzustellen. Dabei ist der spätestmögliche Termin zu nennen, bis wann die Voraussetzungen für eine geänderte Steuerung der Querung des Gustav-Heinemann-Ufers (Bundesstraße B51) vorliegen müssen, damit die zeitgleiche Inbetriebnahme der 1. und 2. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn gewährleistet ist. Die finanziellen Auswirkungen sind darzustellen, gleichfalls alle Auswirkungen auf den Kosten-Nutzen-Faktor der Stadtbahn.
Abschließend wird um eine Bewertung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Kreuzungssituation bei vorhandener Vierspurigkeit (zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung) der Rheinuferstraße gebeten. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nachbarknoten darzustellen.

III. Dem Rat sind schnellstmöglich alle Prüfergebnisse mit einer Bewertung der Verwaltung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

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