Bürgerhaushalt 2015

09.09.2014 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von SPD, Grüne, CDU, Linke und FDP haben folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 29.09.2014 aufnehmen lassen, der beschlossen wurde: 

Beschluss: 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2015 das Bürgerhaushaltsverfahren fortzuführen. Der Schwerpunkt der Beteiligung liegt 2015 auf den Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürger für die jeweiligen neun Stadtbezirke. Diese Schwerpunktsetzung wird zur Eröffnung des Verfahrens öffentlich – insbesondere über das onlinegestützte Verfahren - kommuniziert. 

Zugelassen sind alle Vorschläge, die sich auf Maßnahmen beziehen, die gemäß § 37 GO NRW in die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen fallen. 
Den jeweiligen Bezirksvertretungen wird eine gesonderte Auswertung der Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, d.h., die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger werden anhand der Pro-Kontra-Bewertungen in eine Rangfolge gebracht und es wird eine Bestenliste erstellt. Dabei wird die Anzahl der TOP-Vorschläge je Bezirk auf 15 begrenzt. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Vorschläge sind darzustellen. 

Die jeweilige Bezirksvertretung berät anschließend über die Vorschläge aus der Bestenliste und entwickelt hieraus einen aus ihrer Sicht priorisierten Vorschlag für den Rat. 

Die Vorschläge jeder Bezirksvertretung werden dem Finanzausschuss und dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger wie bisher Vorschläge zum gesamten Haushalt 2015 machen. Die Vorschläge werden anschließend mit der Stellungnahme der Verwaltung dem Finanzausschuss im Rahmen der Hpl-Beratungen vorgelegt. 
Begründung: 

Die Antragstellenden möchten das Kölner Bürgerhaushaltsverfahren weiter entwickeln und sich im nächsten Schritt auf die neun Stadtbezirke konzentrieren. Vor dem Start eines Bürgerhaushaltsverfahrens 2016 sollen die Erfahrungen mit dieser Schwerpunktsetzung ausgewertet werden. 

Begründung für die Dringlichkeit: 

Damit das Bürgerhaushaltsverfahren für das Haushaltsjahr 2015 unmittelbar nach Einbringung des Haushaltsentwurfs gestartet werden kann, muss in der heutigen Ausschusssitzung über das Bürgerhaushaltsverfahren entschieden werden, um die Vorbereitungen – insbesondere für die Online-Plattform - fristgerecht durchführen zu können.

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